Umzug und neue Aufgaben
Anfang 2019 ziehe ich an den Großensee im Schleswig-Holsteinischen Kreis Stormarn. Noch sind die Abende etwas eintönig. Ich brauche eine Weile, um im Landleben anzukommen. An den Wochenenden unternehme ich erste Tauchgänge mit Freunden. Wenn man schon einen See vor der Tür hat. Wahnsinnig aufregend scheint das Gewässer jedoch nicht zu sein. Doch dann stoße ich beim Googeln auf einen Forschungsbericht: Im See liegt ein über 100 Jahre altes Wrack!
Rückblick 2012
Sofort beginne ich, die verfügbaren Informationen auszuwerten. Die Scientific Diving Association (SDA) schildert in ihrem Bericht Archäologische Untersuchung im Großensee ihre Kampagne aus 2012. Demnach haben Mitglieder der Tauchsportgruppe Ahrensburg dem ALSH im Oktober 2011 einen Wrackfund gemeldet. Das Amt beauftragt die Kieler Forschungstaucher mit der detaillierten Dokumentation und Entnahme einer Holzprobe zur dendrochronologischen Analyse. Der fast zehn Meter lange Kahn wird eingehend untersucht. Auch ein zweites Wrack wird erwähnt, scheint aber nicht weiter betrachtet worden zu sein. Die Holzprobe datiert im Deutschen Archäologischen Institut (DAI) in Berlin auf 1901. Die SDA schließt mit dem Fazit: „Aus unserer Sicht handelt es sich bei dem Boot um einen Nachen, welche vor 100-150 Jahren gängige Wasserfahrzeuge auf den Binnenseen waren.“
Anträge stellen
Ich bin seit Jahren ehrenamtlich in der Unterwasserarchäologie aktiv – und natürlich sofort Feuer und Flamme. Gemeinsam mit dem VDST-Landesverband Schleswig-Holstein arbeite ich seit einiger Zeit an einem Citizen-Science-Konzept mit dem Archäologischen Landesamt in Schleswig. Eine gute Gelegenheit, das Prozedere einmal durchzuspielen. Im Mai 2019 stelle ich offiziell einen Monitoringantrag. Die Genehmigung wird bis zum 31.12.2019 erteilt. Für die Genehmigungen vor Ort sind der Bürgermeister und der Seewart zuständig. Zu beiden nehme ich frühzeitig Kontakt auf, um die Gemeinde in das Vorhaben zu involvieren. Doch zu diesem Zeitpunkt ahnt noch niemand, dass die Untersuchungen durch die Corona-Pandemie deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen werden. Der Antrag wird zweimal bis einschließlich 2021 verlängert.